In Wolnzach (Landkreis Pfaffenhofen) hält eine Familie zur Selbstversorgung ein paar Hühner und einen Hahn. Nachbarn fühlen sich durch das Krähen des Hahns belästigt. Sie bemühten die Justiz und klagten dagegen. Jetzt hat das Amtsgericht Pfaffenhofen entschieden: Der Gockelhalter hat “Maßnahmen zu ergreifen, die es ausschließen, dass von seinem Grundstück Beeinträchtigungen durch Hahnkrähen ausgehen”. Das Gericht stufte das Krähen als “nicht ortsüblich” ein. Willkommen in der Pathologie! Aber das Gericht hat wohl (zwischenzeitlich) recht. Was ist nämlich (heute) ortsüblich? Zumal vor Ort im Landkreis Pfaffenhofen? Im nur ca. 5 kmWeiter Lesen