Recht sicher im Sattel
Zum Fünfjährigen der Kanzlei am 01. Juli 2011 versprach ich: „Wenn ich mal viel Zeit habe, versuche ich zu klären, ob dieses Video “gefahrlos” hier (= extra prima good) laufen kann.“ Es ging und geht dabei um das rechtssichere Einbetten externer Inhalte (z.B. von YouTube) auf z.B. Blogs und sozialen Netzwerken. Ich habe gerade überhaupt keine Zeit. Allein – die Geschichte scheint aus urheberrechtlicher Sicht geklärt! Denkbar sind aber weiter die Verletzung von z.B. Persönlichkeits- und Wettbewerbsrechten. Und Juristen wären keine solchen, wenn sie nicht weitere Fragen aufwerfen würden (z.B. zur Störerhaftung) … Trotzdem fühle ich mich aktuell recht sicher im Sattel. Über das LG München I ging die Problematik zum OLG München und von dort zum BGH. Dieser legte schließlich dem EuGH die Rechtsfrage vor. Der antwortete nunmehr wieWeiter Lesen