Neun Parteien/Vereinigungen bewerben sich derzeit um die 50 Plätze im Ingolstädter Stadtrat – acht Kandidaten wollen Oberbürgermeister werden. “Bitte keine Werbung” steht auf unserem Briefkasten. Einschließlich vorgestern haben das alle, bis auf eine mühsame Gruppe am rechten Rand der Tauglichkeit, akzeptiert. Diese Kameraden setzten sich dreist über unseren kundgegebenen Willen hinweg und beglückten uns mit ihrem Müll.
Das ist nichts anderes als eine Eigentums- und Besitzstörung sowie eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Ausdrücklich auch bei Wahl- und Parteienwerbung! Siehe dazu exemplarisch Kammergericht Berlin (Urteil vom 21.09.2001, 9 U 1066/00), Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 07.08.1991, 6 U 32/91), Oberlandesgericht Frankfurt (Urteil vom 01.11.1990, 6 U 136/88) oder Landgericht Bremen (Urteil vom 30.11.1989, 2 O 1457/89).
Gestern gesellte sich leider nun eine zweite Gruppierung, mühsam agierend am linken Rand der Tauglichkeit, dazu. Gleiches rücksichtsloses Verhalten. Papiermüll der Genossen:
Wie sinnlos dazu. Bereits vorgestern habe ich nämlich meine Briefwahlunterlagen im Rathaus abgegeben. Ich darf verraten – es gab Stimmen und Häufungen auf sieben(!) Listen. Die beiden Ränder waren nicht dabei. Wobei – die Wahrheit liegt nicht immer in der Mitte. Die knusprigen Endstücke (Scherzl) beim Leberkäs – eine Weltmacht!