Landwirtschaftlich genutzte Flächen sind mal mehr, mal weniger Augenweiden. In einer sehr frühen Notiz von mir ging die Fahrt ins Blaue. Da war die Sache klar. Und das ist sie auch, wenn es auf die Felder der Wellheimer Familie Hiermeier geht. Ob Ölkürbis, Hanf, Sonnenblumen oder Mohn – das Auge freut sich! Im Juni letzten Jahres – genau am 03.06.20 – stand ich zum ersten Mal in einem blühenden Mohnfeld. In Deutschland unterliegt der Anbau von Mohn dem Betäubungsmittelgesetz (§ 3 I Nr. 1, Anlage III BtMG). Die Bundesopiumstelle [sic!]Weiter Lesen