Nächsten Samstag ist es soweit. Einen Tag vor Heiligabend geht es bei Familie Peyerl zum letzten Mal um die Wurst. Ich habe hier bereits über das nahende Ende einer Ingolstädter Brotzeit-Institution – 52 Jahre! – berichtet. Grund genug also, sich dort noch einmal frisch aus dem Kessel zu stärken.

Aufgemerkt! Ein weiterer – einmaliger – Gesichtspunkt ruft dazu auf, sich in Bewegung zu setzen. Und sei es um des Spektakels willen. Das illustre Schimpansenbild (elf von zehn Schanzerinnen und Schanzern scheinen es zu kennen), das seit Mitte der 80er Jahre in der Würstelstube hängt, wird nämlich eine neue Eigentümerin oder einen neuen Eigentümer finden – dich vielleicht?!!!

Mein Vorschlag, das besondere Exponat doch zu versteigern, fiel auf fruchtbaren Boden. Schön. Unter dem Bildnis steht: “Leihgabe der Firma Stiefel Poster-Wandkarten-Fachgeschäft, 8070 IN, Münzbergstraße 3”. Auch schon eine historische Information … Dieser Umstand fand eine schnelle Klärung. Bernhard Stiefel – Geschäftsführer der Stiefel Digitalprint GmbH – gab mir telefonisch ein freundliches OK – Danke dafür!

Also auf zur Versteigerung und ihrer besonderen Begrifflichkeiten ➜ “Einlieferin” ist damit Marianne Peyerl. Das “Objekt” ist klar. Hoffentlich geben viele “Bieterinnen” und “Bieter” viele “Gebote” und vor allem “Übergebote” ab. Ich habe das Vergnügen, als “Versteigerer” am Ende den “Zuschlag” zu erteilen. Das “Startgebot” muss ich mir noch überlegen.

Das Wichtigste zum Schluss. Wer bekommt den “Erlös”? Frau Peyerl reicht ihn weiter. Sehr schön. Das “Höchstgebot” nach Zuschlag geht zu 100% an die Ingolstädter Straßenambulanz St. Franziskus von Bruder Martin – der auch anwesend sein wird. Und deshalb wollen wir die Geschichte durchaus ernst nehmen. Nur Bargeld lacht! Ungeübte und Spaßbieter informieren sich zuvor hier am juristischen Lehrbuchfall der Trierer Weinversteigerung. Es gibt keinen Jurastudenten in Deutschland, der daran vorbeikommt. Auch interessant ist § 156 BGB. Ich habe ihn ewig nicht nachschlagen müssen. In der Kommentierung dazu (Grüneberg, BGB, § 156 RN1) heißt es: “Der Zuschlag ist eine nicht empfangsbedürftige Willenserklärung. Er bringt den Vertrag auch dann zustande, wenn der Bieter sich inzwischen entfernt hat”.

2019 wurde übrigens das größte bekannte Banksy-Gemälde – es zeigt das britische Unterhaus voll besetzt mit Schimpansen – bei Sotheby’s für mehr als elf Millionen Euro versteigert …

Kurz und knackig noch einmal das Wesentlichste zur Versteigerung:

➜ Foto-Poster auf Holzplatte (H 93 x B 61 cm)|Schimpanse mit Filzhut, Karohemd und Lederhose verspeist Schweinsbraten mit Knödeln
Das Motiv hat (über 40 Jahre alt) absoluten Seltenheitswert. Schaut euch im Internet um …
Wann? ➜ Samstag 23 Dezember 2023 um 12:00 Uhr
Wo? ➜ Würstelstube Peyerl|Ecke Georg-Oberhäußer-Straße/Ludwigstraße, genau hier: jederzeit.heimliche.erzeugte

(83) ᐊ Fingerzeig ᐅ (85)

Ein Kommentar

  1. …was für eine wunderbare Idee🙏…da bin i a dabei…

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